TeilnehmerInnen aus Braunschweig
- Zuschuss für Familien mit geringen Einkommen
TeilnehmerInnen aus der Stadt Braunschweig, die eine zusätzliche Hilfe für die Ferienfreizeiten benötigen (bei Vorliegen von ALG I oder II/ Sozialgeld/ Inhaber des Braunschweig Pass) können sich direkt mit dieser Information an den Verband wenden.
Für das Zeltlager in den Sommerferien würde sich der Teilnahmebeitrag reduzieren von 310€ (Normalpreis) auf 160€.
Es gilt auch zusätzlich die Geschwisterermäßigung – für das Zeltlager 2021 bedeutet dieses:- 1. Kind 160€ (Normalpreis minus Zuschuss: 310€-150€ = 160€)
- 2. Kind Kostenlos
- Jedes weitere: Kostenlos
- Geschwisterermäßigung
Unabhängig vom Einkommen bietet die Stadt Braunschweig zudem eine Geschwisterermäßigung an. Ab dem ersten Geschwisterkind wird eine Förderung von 10€/ Tag ausbezahlt, das zweite Geschwisterkind erhält einen Zuschuss von 20€/ Tag. Die Geschwisterermäßigung wird auch direkt vom Verband angemeldet. Für das Zeltlager würde dieses bedeuten:- 1. Kind Normalpreis von 310€
- 2. Kind 160€ (Gesamtpreis: 470€/ Ersparnis: 150€)
- 3. Kind und weitere Kinder 10€ (Gesamtpreis: 470€/ Ersparnis: 460€)
- Ratenzahlung
Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Braunschweig.
Andere Landkreise und Städte
- Wolfenbüttel
Zuschüsse können formlos und mit einer Kopie des Leistungsbescheids beim zuständigen Amt (Kinder- und Jugendförderung) von der Familie gestellt werden. - Wolfsburg Auch hier können Zuschüsse formlos beim Amt angefordert werden. Der Antrag muss allerdings von der Familie selber gestellt werden. Prinzipiell muss allerdings zuerst das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden.
- Landkreis Göttingen Zuschüsse für Teilnehmer/-innen von Ferienfreizeiten und Ferienbetreuung Teilnehmer/-innen von Ferienfreizeiten oder Ferienbetreuungen, deren Erziehungsberechtigte über ein geringes Einkommen verfügen, können auf Antrag einmal pro Jahr mit 50 % des Teilnehmer/-innenbeitrags höchstens jedoch mit 150,00 € bezuschusst werden.
- Stadt Göttingen Es kann pro Kind und pro Jahr ein Zuschuss von maximal 310€ für eine Ferienfreizeit beim Amt der Jugendförderung beantragt werden.
- Ratenzahlung
Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden
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